Allgemeine Geschäftsbedingungen

BOULDER BASE BREMEN
Hohweg 5, 28219 Bremen

Benutzungsordnung

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Die Boulder Base GmbH, Hohweg 5, 28129 Bremen (nachfolgend „Boulder Base“) betreibt die Boulderhalle „Boulder Base Bremen“ (nachfolgend „Boulderhalle“). Für die Nutzung der Boulderhalle durch den Nutzer (nachfolgend „Nutzer“) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Nutzung gültigen Fassung.

(2) Die AGB gelten auch für die zukünftige Nutzung der Boulderhalle durch den Nutzer, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.

(3) Änderung dieser AGB werden dem Nutzer spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Nutzer bei der erstmaligen Anmeldung seine E-Mail-Adresse angegeben, können die Änderungen der AGB auch auf diesem Wege angeboten werden. Die Zustimmung zur Änderung der ABG durch den Nutzer gilt als erteilt, wenn er nicht bis zum vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung widersprochen hat.

§ 2 Benutzungsberechtigung

(1) Zur Nutzung der Anlage sind nur Personen berechtigt, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Bouldern (seilfreies Klettern bis max. 4,50 Meter Griffhöhe) anzuwendenden Sicherheitskenntnisse und –techniken verfügen oder die selbst für eine Anleitung durch fachkundige Personen sorgen. Bouldern erfordert wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz-)Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung.

Die Boulder Base führt keine Kontrollen durch, ob die Nutzer über ausreichende Kenntnisse der Boulder- und Sicherheitstechniken verfügen und diese anwenden. Der Aufenthalt in der Anlage und deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

Jeder Nutzer hat in Eigenverantwortung die unter §5 beigefügten und in der Halle ausgehängten Boulder- und Hallen-Regeln (allgemeine Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln) anzuwenden, um mögliche Gefahren zu reduzieren.

(2) Die Nutzung der Boulderhalle bzw. deren Angebote sind kostenpflichtig. Die Preise für die Nutzung der Boulderhalle bzw. deren Angebote ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste.

(3) Nutzungsberechtigt sind nur Nutzer mit einer gültigen Eintrittskarte oder einer gültigen Jahreskarte bzw. Abo oder eines gültigen Mitgliedausweises in Verbindung mit einer entsprechenden gültigen vergünstigten Eintrittskarte. Die Eintrittskarte oder Jahreskarte bzw. Abo oder Mitgliedausweis in Verbindung mit einer entsprechenden gültigen vergünstigten Eintrittskarte müssen während der Dauer der Nutzung jederzeit vorgelegt werden können.

(4) Die Nutzer sind berechtigt, die Boulderhalle bzw. deren Angebote während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen.

(5) Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen nur die Boulderwände im Erdgeschoss der Boulderhalle, unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht befugter maßen ausübt, nutzen.

(6) Minderjährige ab Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die gesamte Boulderhalle auch ohne Begleitung der/des Erziehungsberechtigten oder eines sonstigen Aufsichtspflichtigen nach Vorlage der entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten für Minderjährige nutzen (siehe auch Punkt 9).

(7) Bei geleiteten Gruppenveranstaltungen hat/haben der/die jeweilige/n Leiter/Leiterin der Gruppenveranstaltung dafür einzustehen, dass die Benutzungsordnung von den Mitgliedern der Gruppe in allen Punkten vollständig erfüllt wird. Leiter/Leiterinnen einer geleiteten Gruppenveranstaltung müssen volljährig sein. Beim erstmaligen Besuch muss das entsprechende Formblatt, „Dauerbestätigung für Gruppenveranstaltungen & Schulgruppen“ oder „Bestätigung für einmalige Gruppenveranstaltung & Schulgruppen“ vollständig ausgefüllt im Original in der Boulder Base abgegeben werden (siehe auch Punkt 9).

(8) Minderjährige Teilnehmer eines durch die Boulder Base durchgeführten Kindergeburtstages müssen jeweils das aktuelle Formblatt „Einverständniserklärung für Minderjährige zur Teilnahme an einem Kindergeburtstag“ vollständig ausgefüllt im Original in der Boulder Base abgeben. Dies ist nur für den angegebenen Termin gültig (siehe auch Punkt 9).

(9) Formblätter für Einverständniserklärungen liegen in der Boulder Base aus und müssen beim erstmaligen Besuch der Boulderhalle vom Nutzer oder dem/den Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht befugter maßen ausübt, unterschrieben werden.

(10) Die Boulderhalle darf nur zu privaten Kletterzwecken genutzt werden. Eine gewerbliche Nutzung der Boulderhalle bedarf einer Genehmigung durch die Boulder Base. Auf diese besteht kein Anspruch.

(11) Jeder Nutzer hat den Anweisungen des Personals der Boulder Base unverzüglich Folge zu leisten (Hausrecht). Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die Boulder Base befugt, die Anlage oder Teile davon ohne Erstattung des Eintrittspreises zu sperren und zu räumen.

§ 3 Jahreskarten, Dauerkarten und Abos

(1) Nutzer der Boulderhalle haben die Möglichkeit eine Jahreskarte, Dauerkarte von der Boulder Base zu erwerben oder einen Vertrag über ein Abo abzuschließen.

(2) Die Jahreskarte berechtigt den Nutzer für 12 Monate ab Datum des Erwerbs zur kostenfreien Nutzung des jeweiligen Leistungsumfangs, die Dauerkarte für den jeweils angegebenen Zeitraum.

(3) Die jeweilige Jahreskarte, Dauerkarte oder das Abo ist personengebunden und nicht übertragbar.

(4) Der Preis für die jeweilige Jahreskarte oder Dauerkarte ist mit Erwerb der jeweiligen Karte fällig und ist in bar in der Boulderhalle zu entrichten.

(5) Für Karten mit monatlicher Zahlung (Abos) ist der Preis zum Monatsersten fällig. Der Preis wird per Bankeinzugsermächtigung eingezogen. Bei einer vom Nutzer zu vertretenden Rücklastschrift kann die Boulder Base dem Nutzer die von den Banken abhängigen Bankgebühren berechnen.

§ 4 Kurse und Trainings

(1) Nutzer der Boulderhalle haben die Möglichkeit, Kurse und Trainings aus dem Angebot der Boulder Base zu buchen. Die Anmeldung zu den Kursen kann in Textform, persönlich oder über die Internetseite der Boulder Base erfolgen. Der Nutzer erhält eine verbindliche Buchungsbestätigung.

(3) Die Gebühren für den Kurs sind spätestens mit Beginn des Kurses fällig. Bei Buchungen über die Internetseite der Boulder Base ist eine Anzahlung i.H.v. 50 % der Gebühren für den Kurs zu entrichten.

(4) Der Leistungsumfang und die Nutzungsbedingungen der Kurse ergeben sich aus den jeweiligen Beschreibungen auf der Internetseite der Boulder Base und der Buchungsbestätigung per E-Mail.

(5) Voraussetzung für die Durchführung eines Kurses ist das Erreichen der von der Boulder Base festgelegten Mindestanmeldezahl zu Beginn des Kurses. Bei Nichterreichen dieser Mindestanmeldezahl behält sich die Boulder Base vor, den Kurs kurzfristig abzusagen. Eine Absage erfolgt schriftlich per E-Mail oder telefonisch.

(6) Der Rücktritt eines Nutzers vom Kurs ist der Boulder Base schriftlich, per E-Mail oder über die Stornierungsfunktion auf der Internetseite mitzuteilen. Telefonische Stornierungen sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Erfolgt ein Rücktritt bis zwei Wochen vor Kursbeginn ist eine kostenlose Stornierung möglich, bis sieben Tage vor Kursbeginn ist eine Stornogebühr i.H.v. 50 % der Gebühren für den Kurs zu entrichten. Erfolgt der Rücktritt weniger als sieben Tage vor Kursbeginn oder bei nicht Erscheinen am Buchungstag sind die vollständigen Gebühren für den Kurs zu entrichten.

(7) Der Nutzer hat die Möglichkeit einen vereinbarten Termin bis sieben Tage gegen eine Gebühr von 10,00 Euro umzubuchen. Nach einer Umbuchung erlischt die 2-wöchige kostenlose Stornierung oder Umbuchung.

(8) Für Trainings mit monatlicher Zahlung ist der Preis zum Monatsersten fällig. Der Preis wird per Bankeinzugsermächtigung eingezogen. Bei einer vom Nutzer zu vertretenden Rücklastschrift kann die Boulder Base dem Nutzer die von den Banken abhängigen Bankgebühren berechnen.

(9) Sofern die Boulder Base Kurse und Trainings an einem anderen Standort, als der Boulderhalle zu veranstaltet, gelten für die Nutzung dieser Angebote die gleichen Nutzungsbedingungen wie bei der Nutzung der Boulderhalle. Die Boulder Base behält sich vor, für Kurse und Trainings an einem anderen Standort gesonderte Nutzungsbedingungen aufzustellen, die der Nutzer vor Beginn der Veranstaltung schriftlich zu bestätigen hat.

§ 5 Boulder- und Hallen-Regeln 

(allgemeine Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln)

(1) Verantwortung

Bouldern ist eine Risikosportart und beinhaltet aus diesem Grunde Gefahren. Deshalb erfordert Bouldern ein hohes Maß an Umsicht, Eigenverantwortlichkeit und Rücksichtnahme. Bei Missachtung der Sicherheitshinweise und der Boulder-Regeln kannst Du Dich oder andere schwer oder tödlich verletzen. Du benutzt die Boulderhalle eigenverantwortlich. Die Boulder Base führt keine Kontrollen durch, ob Du die Sicherheitstechniken beherrscht.

(2) Rücksichtnahme

Jeder Nutzer hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Nutzer zu nehmen und alles zu unterlassen, was ihn oder andere Nutzer gefährden könnte. Passe dein Verhalten der jeweiligen Situation an. Bouldere nur mit geeigneten Schuhen (also nicht Barfuß oder mit Straßenschuhen). Schau nicht weg, wenn andere Fehler machen. Sprich sie an.

(3) Abklettern oder Abspringen

Überschätze deine Kräfte nicht und wähle die Kletterhöhe so, dass Du noch sicher landen kannst.  Sorge für mehr Sicherheit durch vorsichtiges Abklettern oder kontrolliertes Abspringen (dabei Kollisionen vermeiden). Versuche beim Abspringen möglichst mit geschlossenen Füßen auf beiden Beinen zu landen. Abklettern ist in jedem Fall sicherer und schont Deinen Rücken und Deine Gelenke.

(4) Hindernisse

Das Abstellen von Rucksäcken oder anderen Gegenständen im unmittelbaren Boulder- und Trainingsbereich ist wegen der Unfallgefahr untersagt. Bitte legt dort keine Sachen ab und haltet den Mattenbereich frei.

(5) Gefahrenraum

Ein der größten Gefahren besteht, darin Du von stürzenden Boulderern getroffen werden kannst. Beachte deshalb unbedingt den Sturzraum über Dir, auch wenn Du nicht boulderst und halte ihn immer frei. Achte selber beim Bouldern darauf, dass Du nicht über jemand Anderem oder zu eng nebeneinander kletterst. Achte bitte besonders auf Kinder.

(6) Unfälle

Jeder ist bei Unfällen zur Hilfeleistung verpflichtet. Bitte informiere unverzüglich das Hallenpersonal. Im Bedarfsfall musst Du dem Hallenpersonal deine Personalien bekanntgeben.

(7) Die Halle ist kein Spielplatz

Beaufsichtige die von Dir begleiteten Kinder die ganze Zeit während Eures Aufenthalts in der Halle. Bitte beachtet besonders, dass das Spielen, Toben und Rennen im gesamten Boulder- und Trainingsbereich aus Sicherheitsgründen verboten ist. Trage keinen Körperschmuck, mit dem Du an Griffen o.ä. hängenbleiben kannst, es könnte zu Verletzungen kommen. Vermeide Verletzungen durch Material: Lass den Chalkbag am Boden oder hänge ihn Dir ohne Karabiner um und leere deine Taschen vor dem Bouldern. Das Überklettern der Boulderwände ist wegen der Unfallgefahr untersagt.

(8) Alkohol und Drogen

Bouldere nicht unter Drogen-, Medikamenten- und Alkoholeinfluss.

(9) Hausordnung

Das Versetzen von Griffen, Trittelementen sowie sonstigen Sicherungspunkten an der Boulder- bzw. Kletterwand ist nicht gestattet. Lose oder beschädigte Griffe sind dem Hallenpersonal unverzüglich zu melden.
Die Innen- sowie Außenanlage der Boulder Base ist sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle (auch Zigarettenkippen) sind in den vorhandenen Abfallbehälter (bzw. Aschenbecher) zu entsorgen.
Die Mitnahme von Tieren in den Boulder- und Trainingsbereich ist verboten. Hunde können in Rücksprache mit dem Hallenpersonal angeleint im Eingangs-Bereich verbleiben.
Stellt Eure Fahrräder bitte vor der Halle ab. Sie dürfen nicht mit in die Boulder Base genommen werden. Eine Haftung für Beschädigung oder Diebstahl wird nicht übernommen.
Das Rauchen und offenes Feuer ist in der Boulder Base untersagt.
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist in der Boulder Base nicht gestattet. Davon ausgenommen sind Getränke in Sporttrinkflaschen im Boulder- und Trainingsbereich.
Als gesperrt gekennzeichnete Bereiche dürfen nicht betreten, insbesondere auch nicht bebouldert werden. Es darf auf keinem Wandbereich über die Wandobergrenze geklettert werden. Die Boulderwände dürfen von oben nicht betreten werden.
Jeder Unfall bei dem eine Person zu Schaden gekommen ist, muss dem Hallenpersonal unverzüglich mitgeteilt werden.
Das Hausrecht übt die Geschäftsführung der Boulder Base aus. Den Anordnungen der Geschäftsführung sowie den von Ihnen beauftragten Personen ist Folge zu leisten. Bei Missachtung der obenstehenden Hallen-Regeln behält sich die Boulder Base vor, im Einzelfall den Nutzer von einer weiteren Nutzung der Boulderhalle auszuschließen.

§ 7 Haftung

(1) Die Boulder Base schließt jede Haftung für Schäden des Nutzers aus.         Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens der Boulder Base oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens der Boulder Base oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für die in den abschließbaren Wertfächern untergebrachten Gegenstände, insbesondere Wertsachen.

(3) Künstliche Klettergriffe unterliegen keiner Normung.  Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch den Bouldernden und andere Personen gefährden oder verletzen. Die Boulder Base übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe.

(4) Sofern die Boulder Base Kurse und Trainings an einem anderen Standort, als der Boulderhalle durchführt, gelten für die Nutzung dieser Angebote die gleichen Haftungsbeschränkungen, wie bei der Nutzung der Boulderhalle. Die Boulder Base kann für Kurse und Trainings an einem anderen Standort gesonderte Haftungsbeschränkungen festlegen, die der Nutzer vor Nutzung des jeweiligen Angebots schriftlich zu bestätigen hat.

§ 8 Datenschutz

(1) Die Boulder Base legt höchsten Wert auf den Schutz der personenbezogenen Daten Ihrer Nutzer und die Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu). Wir behandeln diese Daten streng vertraulich und haben deshalb auch unsere Mitarbeiter auf die Einhaltung des Datengeheimnisses verpflichtet. Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist in der Datenschutzerklärung der Boulder Base geregelt. Diese Datenschutzerklärung liegt in der Boulder Base aus.

§ 9 Videoüberwachung

Zur Wahrnehmung des Hausrechts, zur Verhinderung von Straftaten und zum Schutz von dort aufhältigen Personen gem. § 4 BDSG (neu) wird im Außenbereich der Zugang zur Boulderhalle, sowie im Innenbereich der Empfangstresen während der Geschäftszeiten videoüberwacht. Eine Überwachung des gesamten Innenbereiches der Boulder Base findet ausschließlich während der Nachtzeit statt. Die Aufnahmen der Videokameras werden für die Dauer von 48 Stunden gespeichert, sowie beim Verdacht von Straftaten zum Zwecke der Beweissicherung und Strafverfolgung durch die Polizei und Staatsanwaltschaft weiterverarbeitet. Die Videoaufnahmen werden automatisch nach 48 Stunden gelöscht. Für weitere Fragen zu der Videoüberwachung wenden Nutzer sich bitte an die Geschäftsführung Boulder Base GmbH, Hohweg 5, 28219 Bremen als verantwortliche Stelle.

§ 10 Schlussbestimmungen

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.